Die Finanzbuchhaltung ist ein Teilbereich des betrieblichen Rechnungswesens.
Alle unternehmensbezogenen Vorgänge, die sich in Zahlenwerten ausdrücken lassen, werden hier sachlich und zeitlich geordnet erfasst, auf Konten
gebucht und dokumentiert. Am Ende einer Rechnungsperiode werden die Konten abgeschlossen und eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
erstellt.
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist ein Teilbereich des Personalwesens und gleichzeitig eine Nebenbuchhaltung.
Hauptaufgaben sind die Erstellung von steuerlich und sozialversicherungsrechtlich korrekten Abrechnungen sowie der damit verbundenen Meldungen und
Bescheinigungen für Krankenkassen, Finanzamt, Mitarbeiter usw.
Eine Lohnerhöhung führt häufig zu überproportional steigenden Steuern und Sozialabgaben. Durch steuerfreie Arbeitgeberleistungen kommt die
Lohnerhöhung ungeschmälert beim Arbeitnehmer an. Davon profitieren beide Seiten. Der Arbeitnehmer hat mehr davon und der Arbeitgeber spart die
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.
Eine Vorstellung der wichtigsten steuerfreien und steuerbegünstigten Arbeitgeberleistungen finden Sie auf der Web-Site www.einfachmehrgeld.de
unter Leistungen.
Die Kosten- und Leistungsrechnung dient in erster Linie der Informationsbereitstellung für die kurzfristige (operative) Planung von Kosten und
Erlösen sowie deren Kontrolle anhand von Istdaten.
Controlling ist ein umfassendes Steuerungs- und Koordinationskonzept zur Unterstützung der Geschäftsleitung bei der ergebnisorientierten Planung und
Umsetzung unternehmerischer Aktivitäten.